Stromverbrauch (WLTP)
Stromverbrauch (kombiniert): 15,7 kWh/100 km
CO₂-Emissionen: 0 g/km
Reichweite kombiniert: 551 km*
Cupra Born (MJ24.1) 170 kW (231 PS) 77 kWh
zzgl. 1.090 Euro Überführungskosten
Dieses Angebot enthält einen Umweltbonus. Beim Leasing müssen Sie hierfür zunächst in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Anschließend können Sie sich den entsprechenden Betrag durch eine Beantragung der Prämie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erstatten lassen. Zusätzlich kann dieses Angebot eine weitere Sonderzahlung in Form der THG-Prämie beinhalten.
Rate (brutto) : | 397,00 € |
Laufzeit : | 48 Monate |
Anzahlung : | 3.000,00 € |
Bruttolistenpreis : | 46.550,00 € |
Gesamtpreis : | 19.056,00 € |
Jährliche Fahrleistung : | 10.000 km |
Nettodarlehensbetrag | 0,00 € |
¹ Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf und technische Spezifikationen bleiben vorbehalten.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Aufpreis.
Innovationsprämie des BAFA bei vollelektrischen Fahrzeugen unter 40.000 Euro: 4.500 Euro, bei Fahrzeugen von über 40.000 bis maximal 65.000 Euro: 3.000 Euro – vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de, gewährter Zuschuss, dessen Auszahlung erst nach positivem Bescheid des vom Käufer gestellten Antrags erfolgt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die staatliche Förderung in dieser Höhe endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2023.
Ab 01.01.2024: lnnovationsprämie des BAFA bei vollelektrischen Fahrzeugen bis maximal 40.000 Euro: 3.000 Euro. Vollelektrische Fahrzeuge über 40.000 Euro werden nicht gefördert. Die staatliche Förderung in dieser Höhe endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024.