Stromverbrauch (WLTP)
Stromverbrauch (kombiniert): 15,3 kWh/100 km
CO₂-Emissionen: 0 g/km
Reichweite kombiniert: 427 km*
Cupra Born (MJ24.1) 150 kW (204 PS) 58 kWh
Inkl. Überführungskosten
Das Angebot ist mit einer Leasingsonderzahlung kalkuliert in Höhe von 4.500,00 € Brutto (BAFA-Prämie).
Beim Kauf eines Cupra Born schenken wir Ihnen und Ihrer Familie einen Tag im Grünen.
Fahren Sie umweltbewusst ins Grüne und genießen Sie die beeindruckende große Pflanz- und Blumenkunst.
Hannover ist die ausgewiesene grünste Stadt in ganz Deutschland.
(Gilt für max.5 Personen)
Rate (brutto) : | 299,00 € |
Laufzeit : | 48 Monate |
Anzahlung : | 0,00 € |
Bruttolistenpreis : | 39.370,00 € |
Gesamtpreis : | 14.352,00 € |
Jährliche Fahrleistung : | 10.000 km |
Effektiver Jahreszins : | 5,91 % |
Nettodarlehensbetrag | 33.654,78 € |
¹ Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf und technische Spezifikationen bleiben vorbehalten.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Aufpreis.
Innovationsprämie des BAFA bei vollelektrischen Fahrzeugen unter 40.000 Euro: 4.500 Euro, bei Fahrzeugen von über 40.000 bis maximal 65.000 Euro: 3.000 Euro – vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de, gewährter Zuschuss, dessen Auszahlung erst nach positivem Bescheid des vom Käufer gestellten Antrags erfolgt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die staatliche Förderung in dieser Höhe endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2023.
Ab 01.01.2024: lnnovationsprämie des BAFA bei vollelektrischen Fahrzeugen bis maximal 40.000 Euro: 3.000 Euro. Vollelektrische Fahrzeuge über 40.000 Euro werden nicht gefördert. Die staatliche Förderung in dieser Höhe endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024.