Elektroautos von ŠKODA sind am Kürzel „iV“ bei der Modellbezeichnung zu erkennen. Bei CUPRA weist der Zusatz „electric“ und „e-HYBRID“ auf die neue Technologie hin.
Wir machen es Ihnen leicht, genau das Mobilitätspaket für Ihr neues E-Auto zu finden, das perfekt auf Ihre ganz persönlichen Vorstellungen zugeschnitten ist – von der besten Wallbox bis zu denjenigen Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen die größten Vorteile sichern.
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Je weiter die Verbreitung von E-Autos wächst, desto deutlicher zeichnet sich ab, dass zwei Antriebsarten das Rennen machen werden. Im Gegensatz zum reinen Stromer sind Hybrid-Fahrzeuge jeweils mit einem Benzin- und einem Elektromotor ausgestattet. Der Unterschied liegt in der Art des Zusammenwirkens der beiden Antriebsaggregate.
nutzen ausschließlich Elektroenergie. Moderne Power Charger und das stetig wachsende Netz an E-Tankstellen sorgen zuverlässig für kurze Ladevorgänge. Die Reichweite der Stromer beträgt 200 Kilometer und mehr. Die Förderung durch die Innovationsprämie beträgt bis zu 6.750 €
sind mit Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien ausgestattet, die Reichweiten von mehr als 50 Kilometer ermöglichen. Perfekt für den täglichen Stadtverkehr. Der Akku wird entweder zu Hause an einer haushaltsüblichen Steckdose bzw. einer Wallbox oder an einer öffentlichen Ladesäule sowie während der Fahrt mit dem Benzin-Motor geladen. Der Benzintank für den Verbrennungsmotor ermöglicht zusätzlich mehrere hundert Kilometer Reichweite.
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Wählen Sie aus drei Ausbaustufen: Bereits die Basisversion für 388,94 Euro ermöglicht das Aufladen mit bis zu 11 kW Leistung. In der Version „Connect“ können Sie per Smartphone-App u.a. Ladezustand und verbleibende Ladedauer abfragen oder eine Fernwartung vornehmen. Die „Pro“-Version punktet mit einem zusätzlichen Stromzähler, der zum Beispiel die Abrechnung Ihres Dienstwagens erleichtert.
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Neuwagen | bis 40.000 Euro Nettolistenpreis | 40.000 Euro bis 65.000 Euro Nettolistenpreis |
---|---|---|
Förderung | 6.750 Euro (2.250 Euro Beitrag des Herstellers + 4.500 Euro BAFA) | 4.500 Euro (1.500 Euro Beitrag des Herstellers + 3.000 Euro BAFA) |
Steuer- befreiung¹ | bis zu 10 Jahre | bis zu 10 Jahre |
Besteuerung von Dienstwagen² 0,25 % (bis 60.000 Euro Brutto-Listenpreis inkl. Mehrausstattung) 0,5 % (über 60.000 Euro Brutto-Listenpreis inkl. Mehrausstattung) |
Ab 65.000 Euro keine Förderung |
¹ Die Steuerbefreitung von 10 Jahren wird bis 31.12.2030 gewährt.
² Bei der Besteuerung von Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis inkl. der gewählten Mehrausstattung berücksichtigt.
Stand 14. Dezember 2022
Neuwagen | bis 45.000 Euro Nettolistenpreis |
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Förderung | 4.500 Euro (1.500 Euro Beitrag des Herstellers + 3.000 Euro BAFA) |
Steuer- befreiung¹ | bis zu 10 Jahre |
Besteuerung von Dienstwagen² 0,25 % (bis 60.000 Euro Brutto-Listenpreis inkl. Mehrausstattung) 0,5 % (über 60.000 Euro Brutto-Listenpreis inkl. Mehrausstattung) |
Ab 45.000 Euro keine Förderung |
¹ Die Steuerbefreitung von 10 Jahren wird bis 31.12.2030 gewährt.
² Bei der Besteuerung von Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis inkl. der gewählten Mehrausstattung berücksichtigt.
Stand 14. Dezember 2022
Wie sieht es aktuell mit den Fördermöglichkeiten für Elektro-Fahrzeuge aus? Wer ist überhaupt antragsberechtigt? Wie hoch sind die Förderprämien? Hier finden Sie alle Informationen, selbstverständlich auf dem neuesten Stand:
Antragsberechtigt vom 01.01.2023 bis zum 31.08.2023 sind Privatpersonen und Unternehmen, aber zum Beispiel auch Vereine sowie kommunale Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen ist. Ist das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen, ist eine Förderung nicht möglich.
Ab dem 01.09.2023 nur noch Privatpersonen, auf die das Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen ist.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf dieser Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden.
Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller ist unzulässig.
Das Fahrzeug muss im Inland mindestens 12 Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller zugelassen sein. Im Fall des Leasings liegt die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
Förderfähig sind Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen, die erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden, sowie von jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen. Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten.
Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf dieser Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle befinden.
Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Zweitzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller ist unzulässig.
Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen worden sein. Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
Der Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf die Zweithalterin/den Zweithalter maximal eine Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.
Das Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Um diesen zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Das Fahrzeug muss im Inland mindestens 12 Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller zugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein.
Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2024 erstmalig zugelassen werden, erhalten eine Innovationsprämie, bei der der Bundesanteil am Umweltbonus 2/3 und der Herstelleranteil 1/3 beträgt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2024 möglich.
Kauf | Leasing 12–23 Monate | Leasing ab 24 Monate | |
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Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro | 4.500 € | 2.250 € | 4.500 € |
Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro | 3.000 € | 1.500 € | 3.000 € |
Kauf | Leasing 12–23 Monate | Leasing ab 24 Monate | |
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Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 45.000 Euro | 3.000 € | 1.500 € | 3.000 € |
Bei einem jungen gebrauchten Fahrzeug im Sinne der Förderrichtlinie darf das Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2024 möglich.
Im Fall der zweiten Zulassung und Antragstellung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 entspricht die Innovationsprämie den Fördersätzen mit einem BAFA-Listenpreis bis maximal 65.000 Euro.
Bei der zweiten Zulassung und Antragstellung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 entspricht die Innovationsprämie den Fördersätzen mit einem BAFA-Listenpreis bis maximal 45.000 Euro. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt pauschal:
Zweitzulassung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 | Kauf | Leasing 12–23 Monate | Leasing ab 24 Monate |
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Elektrofahrzeuge / Brennstoffzellenfahrzeuge | 3.000 € | 1.500 € | 3.000 € |
Zweitzulassung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 | Kauf | Leasing 12–23 Monate | Leasing ab 24 Monate |
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Elektrofahrzeuge / Brennstoffzellenfahrzeuge | 2.400 € | 1.200 € | 2.400 € |
Um den maximal förderfähigen Gesamtfahrzeugpreis zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Beim Aufladen mit Wechselstrom (AC) wandelt das On-Board-Ladegerät des Fahrzeugs den Wechselstrom in Gleichstrom (DC) um.
Beim Laden an einer Gleichstrom- oder DC-Ladestation wird der Strom direkt in die Batterie geladen; der Gleichrichter ist direkt in der Ladestation verbaut. Der Ladevorgang ist erheblich kürzer als beim Aufladen über eine Steckdose oder eine private oder öffentliche Wechselstrom-Ladestation.
Für die Ladedauer eines Elektro-Autos gilt die Faustregel: Je weniger Leistung die Quelle hat, desto länger dauert die Aufladung. Handelsübliche Wallboxen für das Laden zu Hause werden mit 16 oder 32 Ampere an das Stromnetz angeschlossen. Je mehr Ampere zur Verfügung stehen, je schneller also der Strom durch die Leitung fließt, desto kürzer ist die Ladezeit.
Quelle | Leistung | Ladedauer |
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Steckdose zu Hause | 2,3 kW | etwa 15 Stunden* |
Private AC-Wallbox | 11 kW | etwa 7 Stunden* |
Öffentliche AC-Ladestation | 22 kW | etwa 5 Stunden* |
Öffentliche DC-Ladestation | bis zu 350 kW | etwa 20 Minuten* |
*je nach Modell und Batteriegröße
Volt ist die Einheit der elektrischen Spannung und gibt an, wie viel Energie in den einzelnen Ladungsträgern, den Elektronen, steckt. Je nach Modell haben die Akkus von Elektroautos eine Nennspannung von 300 bis 1.000 Volt. Doch auch die klassische 12-Volt-Batterie gehört beim E-Auto zur Grundausstattung und gewährleistet den Betrieb kleinerer Verbraucher wie Lüftung oder Fensterheber.
Watt ist die Einheit der elektrischen Leistung und bezeichnet den Energieumsatz pro Zeitspanne. Die elektrische Leistung ergibt sich aus Volt und Ampere. Die durchschnittliche Kapazität einer Elektroauto-Batterie liegt bei rund 24 Kilowattstunden. 1 Kilowattstunde ist die Energie, die mit einer Leistung von 1 kW in einer Stunde aufgenommen oder abgegeben wird.
Die Batterie ist neben dem E-Motor, der Leistungselektronik und dem Ladegerät eine der wichtigsten Komponenten eines Elektroautos. In den Elektroautos von ŠKODA, CUPRA und MAXUS kommen moderne Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz.
Ein Lithium-Ionen-Akku setzt sich aus zwei Halbzellen zusammen. Die erste Elektrode besteht aus einer Schichtstruktur, die zweite kann aus verschiedenen Materialien aufgebaut sein. Am häufigsten wird Graphit verwendet. Beim Ladevorgang werden Lithium-Ionen in das Gitter der Graphit-Elektrode eingelagert und beim Entladevorgang ausgelagert.
Vorteile der modernen Lithium-Ionen-Akkus gegenüber herkömmlichen Akkus:
ŠKODA ENYAQ iV Stromverbrauch (WLTP) komb.: 16,6-15,7 kWh/100km; CO₂-Emissionen komb.: 0 g/km. Reichweite komb.: 397-544 km**
ŠKODA ENYAQ COUPÉ iV RS Stromverbrauch (WLTP) komb.: 16,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen komb. 0 g/km; Reichweite komb.: 520 km**
CUPRA Leon und Leon ST e-HYBRID Stromverbrauch (WLTP) komb.: 15,5-14,8 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch komb.: 1,3-1,2 l/100 km; CO₂-Emissionen komb.: 29-26 g/km; Elektrische Reichweite komb.: 59-62 km**
CUPRA Formentor e-HYBRID Stromverbrauch (WLTP) komb. : 15,9-14,9 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch komb.: 1,5-1,2 l/100 km; CO₂-Emissionen, komb.: 32-27 g/km; Elektrische Reichweite komb. 54-59 km**
CUPRA Born Stromverbrauch (WLTP) komb.: 15,8–15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km. Reichweite komb.: 420-550 km**