Elektroautos von ŠKODA sind am Kürzel „iV“ bei der Modellbezeichnung zu erkennen. Bei CUPRA weist der Zusatz „electric“ und „e-HYBRID“ auf die neue Technologie hin.
Wir machen es Ihnen leicht, genau das Mobilitätspaket für Ihr neues E-Auto zu finden, das perfekt auf Ihre ganz persönlichen Vorstellungen zugeschnitten ist – von der besten Wallbox bis zu denjenigen Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen die größten Vorteile sichern.
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Je weiter die Verbreitung von E-Autos wächst, desto deutlicher zeichnet sich ab, dass zwei Antriebsarten das Rennen machen werden. Im Gegensatz zum reinen Stromer sind Hybrid-Fahrzeuge jeweils mit einem Benzin- und einem Elektromotor ausgestattet. Der Unterschied liegt in der Art des Zusammenwirkens der beiden Antriebsaggregate.
nutzen ausschließlich Elektroenergie. Moderne Power Charger und das stetig wachsende Netz an E-Tankstellen sorgen zuverlässig für kurze Ladevorgänge. Die Reichweite der Stromer beträgt 200 Kilometer und mehr. Die Förderung durch die Innovationsprämie beträgt bis zu 9.000 €
sind mit Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien ausgestattet, die Reichweiten von mehr als 50 Kilometer ermöglichen. Perfekt für den täglichen Stadtverkehr. Der Akku wird entweder zu Hause an einer haushaltsüblichen Steckdose bzw. einer Wallbox oder an einer öffentlichen Ladesäule sowie während der Fahrt mit dem Benzin-Motor geladen. Der Benzintank für den Verbrennungsmotor ermöglicht zusätzlich mehrere hundert Kilometer Reichweite. Dank Umweltprämie und Innovationsbonus genießen Sie beim Kauf eines Plug-in-Hybriden ebenfalls beträchtliche finanzielle Vorteile.
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Neuwagen | unter 40.000 Euro | 40.000 Euro bis 65.000 Euro |
---|---|---|
Förderung | 9.000 Euro (3.000 Euro Beitrag des Herstellers + 6.000 Euro BAFA) | 7.500 Euro (2.500 Euro Beitrag des Herstellers + 5.000 Euro BAFA) |
Steuer- befreiung¹ | 10 Jahre | 10 Jahre |
Besteuerung von Dienstwagen² 0,25 % (bis 60.000 Euro Brutto-Listenpreis inkl. Mehrausstattung) 0,5 % (über 60.000 Euro Brutto-Listenpreis inkl. Mehrausstattung) |
Ab 65.000 Euro keine Förderung |
Neuwagen | unter 40.000 Euro | 40.000 Euro bis 65.000 Euro |
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Förderung | 6.750 Euro (2.250 Euro Beitrag des Herstellers + 4.500 Euro BAFA) | 5.625 Euro (1.875 Euro Beitrag des Herstellers + 3.750 Euro BAFA) |
Steuer- befreiung¹ | Nein | Nein |
Besteuerung von Dienstwagen² 0,5 % |
Ab 65.000 Euro keine Förderung |
Förderung für Plug-in-Hybride bis max. 50 Gramm CO₂ pro Kilometer oder bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern.
¹ Die Steuerbefreitung von 10 Jahren wird bis 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
² Bei der Besteuerung von Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis inkl. der gewählten Mehrausstattung berücksichtigt.
Stand Januar 2022
Wie sieht es aktuell mit den Fördermöglichkeiten für Elektro- und Hybrid-Plug-in-Fahrzeuge aus? Wer ist überhaupt antragsberechtigt? Wie hoch sind die Förderprämien? Hier finden Sie alle Informationen, selbstverständlich auf dem neuesten Stand:
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen, aber zum Beispiel auch Vereine sowie kommunale Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen ist. Ist das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen, ist eine Förderung nicht möglich.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf dieser Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden.
Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller ist unzulässig.
Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller zugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird. Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Förderfähig sind Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen, die erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden, sowie von jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen. Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten.
Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht. Bei Anschaffung und Beantragung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt diese Mindestreichweite 60 km und bei Anschaffung und Beantragung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km.
Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt.
Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, sind von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gleichgestellt.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf dieser Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle befinden.
Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Zweitzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller ist unzulässig.
Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen worden sein. Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
Der Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf die Zweithalterin/den Zweithalter maximal eine Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.
Das Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Um diesen zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller zugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
Das junge gebrauchte Fahrzeug kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) bezuschusst werden, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt. Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein.
Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, erhalten eine Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.
Kauf | Leasing 6–11 Monate | Leasing 12–23 Monate | Leasing > 23 Monate | |
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Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro | 6.000 € | 1.500 € | 3.000 € | 6.000 € |
Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro | 5.000 € | 1.250 € | 2.500 € | 5.000 € |
Kauf | Leasing 6–11 Monate | Leasing 12–23 Monate | Leasing > 23 Monate | |
---|---|---|---|---|
Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro | 4.500 € | 1.125 € | 2.250 € | 4.500 € |
Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro | 3.750 € | 937,50 € | 1.875 € | 3.750 € |
Der Hersteller-Anteil am Umweltbonus ist in der Rechnung oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage für den Nachweis der Erbringung Hersteller-Anteils am Umweltbonus ist der BAFA-Listenpreis. Beim BAFA-Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung. Etwaige Sonderausstattungen sind nicht Bestandteil des Basismodells.
Junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt, erhalten eine Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.
Im Fall der zweiten Zulassung entspricht die Innovationsprämie stets den Fördersätzen für Neufahrzeuge mit einem BAFA-Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. Bei der zweiten Zulassung macht es im für die Förderhöhe also keinen Unterschied, ob der BAFA-Listenpreis des Basismodells unter oder über 40.000 Euro liegt. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt pauschal:
Kauf | Leasing 6–11 Monate | Leasing 12–23 Monate | Leasing > 23 Monate | |
---|---|---|---|---|
reine Elektrofahrzeuge / Brennstoffzellenfahrzeuge | 5.000 € | 1.250 € | 2.500 € | 5.000 € |
Plug-in-Hybridfahrzeuge | 3.750 € | 937,50 € | 1.875 € | 3.750 € |
Um den maximal förderfähigen Gesamtfahrzeugpreis zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Beim Aufladen mit Wechselstrom (AC) wandelt das On-Board-Ladegerät des Fahrzeugs den Wechselstrom in Gleichstrom (DC) um.
Beim Laden an einer Gleichstrom- oder DC-Ladestation wird der Strom direkt in die Batterie geladen; der Gleichrichter ist direkt in der Ladestation verbaut. Der Ladevorgang ist erheblich kürzer als beim Aufladen über eine Steckdose oder eine private oder öffentliche Wechselstrom-Ladestation.
Für die Ladedauer eines Elektro-Autos gilt die Faustregel: Je weniger Leistung die Quelle hat, desto länger dauert die Aufladung. Handelsübliche Wallboxen für das Laden zu Hause werden mit 16 oder 32 Ampere an das Stromnetz angeschlossen. Je mehr Ampere zur Verfügung stehen, je schneller also der Strom durch die Leitung fließt, desto kürzer ist die Ladezeit.
Quelle | Leistung | Ladedauer |
---|---|---|
Steckdose zu Hause | 2,3 kW | etwa 15 Stunden* |
Private AC-Wallbox | 11 kW | etwa 7 Stunden* |
Öffentliche AC-Ladestation | 22 kW | etwa 5 Stunden* |
Öffentliche DC-Ladestation | bis zu 350 kW | etwa 20 Minuten* |
*je nach Modell und Batteriegröße
Volt ist die Einheit der elektrischen Spannung und gibt an, wie viel Energie in den einzelnen Ladungsträgern, den Elektronen, steckt. Je nach Modell haben die Akkus von Elektroautos eine Nennspannung von 300 bis 1.000 Volt. Doch auch die klassische 12-Volt-Batterie gehört beim E-Auto zur Grundausstattung und gewährleistet den Betrieb kleinerer Verbraucher wie Lüftung oder Fensterheber.
Watt ist die Einheit der elektrischen Leistung und bezeichnet den Energieumsatz pro Zeitspanne. Die elektrische Leistung ergibt sich aus Volt und Ampere. Die durchschnittliche Kapazität einer Elektroauto-Batterie liegt bei rund 24 Kilowattstunden. 1 Kilowattstunde ist die Energie, die mit einer Leistung von 1 kW in einer Stunde aufgenommen oder abgegeben wird.
Die Batterie ist neben dem E-Motor, der Leistungselektronik und dem Ladegerät eine der wichtigsten Komponenten eines Elektroautos. In den Elektroautos von SEAT, ŠKODA und CUPRA kommen moderne Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz.
Ein Lithium-Ionen-Akku setzt sich aus zwei Halbzellen zusammen. Die erste Elektrode besteht aus einer Schichtstruktur, die zweite kann aus verschiedenen Materialien aufgebaut sein. Am häufigsten wird Graphit verwendet. Beim Ladevorgang werden Lithium-Ionen in das Gitter der Graphit-Elektrode eingelagert und beim Entladevorgang ausgelagert.
Vorteile der modernen Lithium-Ionen-Akkus gegenüber herkömmlichen Akkus:
ŠKODA ENYAQ iV Stromverbrauch kombiniert: 15,6–11,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+++*
ŠKODA OCTAVIA und OCTAVIA COMBI iV 180-150 kW Plug-in Hybrid Kraftstoffverbrauch komb.: 1,8-1,5 l/100km; Stromverbrauch komb.: 11,7-10,6 kWh/100km; CO₂-Emissionen komb.: 40-35 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+++*
ŠKODA SUPERB und COMBI iV Plug-In Hybrid Kraftstoffverbrauch komb.: 1,8-1,6 l/100 km; Stromverbrauch komb.: 11,7-11,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen komb.: 40-36 g/km; CO₂-Effizienzklasse A+++*
CUPRA Leon und Leon ST e-HYBRID Kraftstoffverbrauch Benzin: komb.: 1,8-1,7 l/100 km; Stromverbrauch komb.: 11,5-11,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 40-38 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+++*
CUPRA Formentor VZ 1.4 e-HYBRID 180/150 kW, Stromverbrauch kombiniert, 14,1-12,8 kW/100 km; Kraftstoffverbrauch: 1,9-1,4 l/100 km; CO₂-Emissionen, kombiniert: 43-33 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+++*
CUPRA Born (Elektro) Stromverbrauch kombiniert: 16,0–13,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km. CO₂-Effizienzklasse: A+++*