„Sozial & Mobil“: Das Flottenaustauschprogramm der Bundesregierung

Das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ unterstützt Unternehmen, Organisationen und Selbstständige aus dem Gesundheits- und Sozialbereich mit hohen finanziellen Zuschüssen

  • bei der Investition in umweltfreundliche und wirtschaftliche batterie-elektrische Fahrzeuge
  • bei der Umstellung ihrer Fahrzeugflotte auf Elektromobilität

Dafür stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Zu den Anspruchsberechtigten gehören zum Beispiel Hebammen und Pflegedienste, Sozialstationen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und zahlreiche weitere Einrichtungen und Berufszweige.

Welche Berufszweige, Unternehmen und Einrichtungen sind förderfähig?

Fördervorteile sichern – finanziellen Spielraum erhalten: Leasing statt Kauf

Durch das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundes wird lediglich der Kauf batterie-elektrischer Neufahrzeuge gefördert. Das ist allerdings für viele Selbstständige und Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich nicht interessant.

HACKEROTT arbeitet deshalb deutschlandweit mit ausgewählten Leasingpartnern zusammen, die sicherstellen, dass Sie von den hohen finanziellen Vorteilen des Programms uneingeschränkt profitieren können, unabhängig von Ihrem Standort oder der Größe Ihres Unternehmens. Hier einige Beispiele:

ŠKODA ENYAQ iV 80

82 kWh Batterie

Stromverbrauch (WLTP)* kombiniert: 15,8 kWh/100 km
CO₂-Emissionen: 0 g/km
Reichweite kombiniert: 542 km

Leasing-Beispielrechnung¹ :

Laufzeit: 48 Monate
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Fahrzeugpreis ab Werk: 41.092,44 €
Überführung: 915,97 €
Rate (netto): 349 €
Gesamtkosten: 16.752 €

ŠKODA ENYAQ Coupé iV 80

82 kWh Batterie

Stromverbrauch (WLTP)* kombiniert: 15,4 kWh/100 km
CO₂-Emissionen: 0 g/km
Reichweite kombiniert: 553 km

Leasing-Beispielrechnung¹ :

Laufzeit: 48 Monate
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Fahrzeugpreis ab Werk: 45.714,29 €
Überführung: 915,97 €
Rate (netto): 429 €
Gesamtkosten: 20.592 €

¹ Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für gewerbliche Einzelabnehmer ohne gültigen Großkundenvertrag mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Gilt nur für Gewerbetreibende, die das Gewerbe mindestens 6 Monate betreiben und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind sowie selbstständige Freiberufler und Selbstständige Land- und Forstwirte. Bonität vorausgesetzt. Änderungen vorbehalten.
Alle Preisangaben in netto, soweit nicht anders gekennzeichnet.

² Es ist eine Ersparnis von 4.500 € bis 6.750 €  im Rahmen des Umweltbonus möglich, der in Höhe eines Teilbetrages von 1.500 € bis 2.250 € direkt bei Erwerb vom Kaufpreis bzw. der Leasingsonderzahlung abgezogen wird. Weitere 3.000 bis 4.500 € sind staatlicher Umweltbonus. Voraussetzung für dessen Gewährung sind die Erstzulassung im Inland und eine Mindeshaltedauer von 12 Monaten. Sie können den staatlichen Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragen. Auf die Gewährung dieses Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, für Gewerbekunden spätestens jedoch am 31.08.2023. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf und technische Spezifikationen bleiben vorbehalten.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Aufpreis.

Next Level Mobility: Ihre Ladelösung gleich mitbestellen!

Das Next Level Mobility-Konzept von HACKEROTT umfasst zusätzlich zu den Top-Leasingraten im Rahmen von „Sozial & Mobil“ auch die perfekten Angebote für zukunftssichere Wallboxen und Ladelösungen für Einzelfahrzeuge und Fahrzeugflotten.

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Beratung, Beantragung, Abwicklung: mit HACKEROTT geht das ganz einfach!

1. Angebot anfordern

Unsere Fachleute beraten Sie umfassend und finden mit Ihnen die beste Lösung zum Umstieg auf umweltfreundliche und wirtschaftliche E-Mobilität.

2. Vertrag abschließen

Sie unterzeichnen den Vertrag mit dem HACKEROTT-Leasingpartner einschließlich einer rechtsverbindlichen Nutzererklärung. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.

3. Förderungsvorteile von „Sozial & mobil“ nutzen

Da der HACKEROTT-Leasingpartner die Einsparungen aus dem Förderprogramm an Sie weitergibt, profitieren Sie von deutlich günstigeren monatlichen Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit.

4. Bundesanteil Umweltbonus beantragen

Noch bis zum 31.8.2023 haben Sie Zeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den anteiligen Umweltbonus für Ihr neues E-Fahrzeug zu beantragen – selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei gern.

5. Umweltbewusst und wirtschaftlich mobil

HACKEROTT wünscht gute Fahrt und ist auch nach Vertragsabschluss jederzeit für Sie da – mit bestem Service und perfektem Kundendienst

„Sozial & Mobil“ – welche Berufszweige, Unternehmen und Einrichtungen sind förderfähig?

  • Adoptionstätigkeiten, Maßnahmen zur Verhütung von Kindesmisshandlungen usw.
  • Altenheime
  • Altenpflegeheime
  • Alten- und Behindertenwohnheime
  • Ambulante Pflege für ältere Menschen und behinderte Erwachsene
  • Betreute Übergangseinrichtungen für Straftäter*innen
  • Erholungsheime mit Pflegekomponente
  • Erziehungsheime
  • Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe
  • Genesungsheime mit Pflegekomponente
  • Haushaltsgeldberatung, Ehe- und Familienberatung, Schuldnerberatung 
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker*innen
  • Hochschulkliniken
  • Kinderheime
  • Krankengymnastikpraxen
  • Krankenhäuser
  • Massagepraxen
  • Obdachlosenheime
  • Pflegeeinrichtungen für Behinderte
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Röntgenlabore
  • Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung
  • Tagesbetreuung von Kindern
  • Tagespflege für ältere Menschen oder behinderte Erwachsene
  • Tagesstätten für Obdachlose und andere sozial schwache Gruppen
  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken

Häufige Fragen und Antworten zum Förderprogramm „Sozial & Mobil“

Mit seinem Förderprogramm „Sozial & Mobil“ unterstützt der Bund Unternehmen, Einrichtungen und Selbstständige aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Zugleich soll das Programm einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr leisten.

Für das Programm steht ein Fördervolumen von 200 Millionen € zur Verfügung. Die Zulassungsfrist für förderfähige Fahrzeuge endet am 30.9.2024.

Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen, Einrichtungen, Verbände und Unternehmen verleasen.

Damit Sie die Fördervorteile des „Sozial & Mobil“-Programms als Leasingnehmer nutzen können, muss der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben.

Der Bund fördert die Beschaffung rein batterie-elektrischer Neufahrzeuge (BEV) im Gesundheits- und Sozialwesen. Hybrid-Fahrzeuge mit sekundären Energiequellen (Brennstoffzelle, Verbrennungsmotor) sind nicht förderfähig.

Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge mit einer maximalen Laufleistung von 1.000 km und höchstens einer vorherigen Zulassung auf Hersteller oder Händler, die nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1-M2 und N1-N2.

Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1-M2 mit einem Netto-Listenpreis von über 65.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.

Durch den Vertragsabschluss mit einem unserer Leasingpartner profitieren Sie von den Fördervorteilen des „Sozial & Mobil“-Programms. Zusätzlich können Sie noch bis 31.8.2023 den Bundesanteil am Umweltbonus von bis zu 4.500 Euro beim BAFA beantragen. Ihr HACKEROTT-Berater ist Ihnen gerne dabei behilflich.

Vollelektrische Fahrzeuge (BEV) sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für geleaste Fahrzeuge im Rahmen des „Sozial & Mobil“-Förderprogramms.

Beratung, Beantragung, Abwicklung: Die HACKEROTT-Fachleute und unsere Leasingpartner sind deutschlandweit für Sie da. Jetzt Gesprächstermin vereinbaren.

* Diese Werte wurden auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs mit Hilfe des WLTP-Verfahrens ermittelt.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer PKW können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich ist.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter hackerott.de/wltp