Kaufpreisschutz für Ihren ŠKODA, SEAT, CUPRA, VW und Audi

Bestens abgesichert bei Totalschaden und Total-Diebstahl

Ihr neues Traumauto von HACKEROTT ist da – wie schön! Und noch schöner ist es, dass Sie im Falle eines Falles perfekt abgesichert sind und einfach und problemlos auf einen Neuen umsteigen können. Möglich macht das der vorteilhafte Kaufpreisschutz, den Ihr HACKEROTT-Verkaufsberater gerne für Sie vermittelt1. Denn dadurch profitieren Sie zusätzlich von finanzieller Sicherheit – bei Totaldiebstahl oder einem Unfall mit Totalschaden, egal ob dieser selbst- oder fremdverschuldet ist.


Kaufpreisschutz für Ihren ŠKODA, SEAT, CUPRA, VW oder Audi – so funktioniert’s:

  • Erstattung der Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im Totalschadenfall und bei Totaldiebstahl (Höchstleistung je Versicherungsfall 50.000 €); gilt bei Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden
  • Zusätzlicher Bonus von 1.000 € bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus dem VW-Konzern²
  • Für finanzierte bzw. bar bezahlte Neu- und Gebrauchtwagen; abschließbar bis max. 3 Monate nach Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer.


Bedingungen

  • Max. Fahrzeugalter bei Beginn: 5 Jahre (60 Monate)
  • Max. Fahrzeugalter bei Ablauf: 9 Jahre (108 Monate)
  • Max. Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)
     

Finanzielle Sicherheit zu attraktiven Konditionen

Eine Kaufpreisschutz-Versicherung ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag, unabhängig von der Kfz-Versicherung.

Bestens beraten – bestens abgesichert

Ihr HACKEROTT-Verkaufsberater informiert Sie umfassend über sämtliche Vorteile der Kaufpreisschutz-Versicherung.

1Versicherung vermittelt durch Autopark Hackerott GmbH & Co. Handels und Service KG, Schulenburger Landstraße 73, 30165 Hannover.
Versicherungsleistungen durch die Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, [email protected]

2Erwerb des Ersatzfahrzeugs aus dem Volkswagen Konzern innerhalb von 6 Monaten nach einem Schadenfall über die HACKEROTT Autohaus-Gruppe und Verwendung der gesamten Entschädigungsleistung aus dem Kaufpreisschutz in das Ersatzfahrzeug. Erstattung durch Überweisung bei Nachweis durch die Fahrzeugrechnung.

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